RESERVIERUNGSVERTRAG : ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Artikel 1 - Dieser Vertrag ist ausschließlich für die Reservierung
eines Aufenthalts von Familien und Gruppen bestimmt, die Ziele und Arbeit der
Liebenzeller Mission befürworten und unterstützen können.
Die
Verantwortung für das Missionszentrum liegt in den Händen des eingetragenen
Vereins "Die Freunde des Alten Pfarrhauses von St. Aubin-du-Perron" (AAAP).
Artikel 2 - Aufenthaltsdauer: der den vorliegenden Vertrag unterschreibende
Benutzer schließt einen auf eine bestimmte Dauer befristeten Vertrag ab
und kann unter keinen Umständen irgendein Bleiberecht geltend machen.
Artikel 3 - Vertragsabschluss: Die Reservierung tritt in Kraft, sobald der
Verantwortliche des Missionszentrums die Anzahlung von 25% der Gesamtkosten des
Aufenthalts, sowie ein mit Datum und Unterschrift versehenes Exemplar des vorliegenden
Vertrags vor Ablauf des auf der Vorderseite vermerkten Datums vom Benutzer erhalten
hat. Das zweite Exemplar ist vom Benutzer aufzubewahren.
Artikel 4 -
Annulierung des Vertrags durch den Benutzer:
a) Jede Annulierung des
Vertrags muss dem Verantwortlichen des Missionszentrums per Einschreiben oder
Telegramm mitgeteilt werden.
- Ist der Aufenthalt für 1 bis 2 Tage reserviert
und die Annulierung erfolgt mehr als 24 Stunden vor Beginn des Aufenthalts, verbleibt
die Anzahlung beim Verantwortlichen des Missionszentrums.
- Erfolgt die Annulierung
weniger als 24 Stunden vor Beginn des Aufenthalts, verbleibt die Anzahlung beim
Verantwortlichen des Missionszentrums, der sich das Recht vorbehält, den
Restbetrag des Aufenthalts einzufordern.
- Bei Annulierung eines Aufenthalts
von mehr als 3 Tagen verbleibt die Anzahlung beim Verantwortlichen des Missionszentrums.
Erfolgt die Annulierung weniger als 30 Tage vor dem geplanten Beginn des
Aufenthalts, behält sich jener das Recht vor, den Restbetrag des Aufenthalts
einzufordern.
b) Nicht-Antritt eines Aufenthalts: Meldet sich der Benutzer
in den ersten 24 Stunden nach Beginn des Aufenthalts nicht, ist der vorliegende
Vertrag nichtig und der Verantwortliche des Missionszentrums kann dieses neu belegen.
Die Anzahlung verbleibt beim Verantwortlichen des Missionszentrums, der den Restbetrag
des Aufenthalts einfordert.
c) Verkürzter Aufenthalt: Im Falle eines
verkürzten Aufenthalts verbleibt der den Aufenthaltskosten entsprechende
Betrag beim Verantwortlichen des Missionszentrums.
d) Reduzierung der Personenzahl:
Ohne vorherige schriftliche Zusage des Verantwortlichen des Missionszentrums kann
eine Reduzierung der im vorliegenden Vertrag festgelegten Personenzahl keine Ermäßigung
der ursprünglich festgelegten Kosten nach sich ziehen.
Artikel
5 - Annulierung von Seiten des Vereins "Die Freunde des Alten Pfarrhauses von
St. Aubin-du-Perron" (AAAP):
Sollte der Verantwortliche des Missionszentrums
vor Beginn des Aufenthalts denselben annulieren, muss er den Benutzer per Einschreiben
(mit Empfangsbestätigung) oder per Telegramm davon in Kenntnis setzen.
Der Benutzer erhält umgehend die bereits angezahlte Summe zurück erstattet.
Darüber hinaus erhält er eine Entschädigung von wenigstens der
Summe, die er im Falle einer Annulierung seinerseits zu diesem Zeitpunkt hätte
aufbringen müssen .
Artikel 6 - Ankunft: Der Benutzer muss sich
am im Vertrag festgelegten Tag und zur vereinbarten Uhrzeit vor Ort melden. Im
Falle einer verspäteten oder verschobenen Ankunft muss der Benutzer den Verantwortlichen
des Missionszentrums davon unterrichten.
Artikel 7 - Abrechnung: Die
Kosten für den Aufenthalt sind bei der Ankunft zu entrichten. Sonstige Ausgaben
und zusätzliche, im vorliegenden Vertrag nicht erwähnte Nutzungen sind
am Ende des Aufenthalts beim Verantwortlichen des Missionszentrums zu begleichen.
Artikel 8 - Kurtaxe (nur in bestimmten Gemeinden): die Kurtaxe ist eine
örtliche Steuer, die der Benutzer an das Missionszentrum entrichtet, das
den Betrag wiederum ans Finanzamt weiterleitet.
Artikel 9 - Kaution:
Bei seiner Ankunft hinterlegt der Benutzer beim Missionszentrum eine Kaution,
deren Höhe aus der beiliegenden Hausbeschreibung hervorgeht. Am Ende des
Aufenthalts wird die Kaution zurück erstattet, abzüglich der im Falle
festgestellter Beschädigungen erforderlichen Reparaturkosten .
Artikel
10 - Benutzung der Räumlichkeiten: Der Benutzer ist angehalten, den ruhigen
Charakter der Örtlichkeiten zu wahren und sie entsprechend der Bestimmung
des Missionszentrums zu nutzen.
Artikel 11 - Bettenkapazität: Sollte
die Anzahl der Personen die dem Missionszentrum von staatlicher Seite zugewiesene
Bettenkapazität übersteigen, ist der Verantwortliche des Missionszentrums
in der Lage, die überzähligen Personen zurückzuweisen. Dies kann
unter keinen Umständen als Vertragsänderung oder -bruch seitens
des Verantwortlichen des Missionszentrums angesehen werden. Sollten infolge mehr
Personen das Missionszentrum verlassen als zurückgewiesen wurden, besteht
kein Recht auf Kostenrückerstattung.
Artikel 12 - Tiere: der vorliegende
Vertrag geht genauer darauf ein, ob der Benutzer seinen Aufenthalt in Begleitung
von Haustieren verbringen kann oder nicht. Wird diese Bestimmung vom Benutzer
nicht eingehalten, kann der Verantwortliche des Missionszentrums die Tiere zurückweisen.
Dies kann unter keinen Umständen als Vertragsänderung oder -bruch
von Seiten des Verantwortlichen des Missionszentrums angesehen werden. Sollte
infolge der Benutzer das Missionszentrum verlassen, hat er kein Recht auf Kostenrückerstattung.
Artikel 13 - Versicherung: Der Benutzer ist für alle von ihm verursachten
Schäden selbst verantwortlich. Er ist angehalten, eine entsprechende
Versicherung abzuschließen, die die verschiedenen Risiken abdeckt.
Artikel 14 - Reklamationen: Jede den Zustand des Hauses betreffende Reklamation
muss dem Verantwortlichen des Missionszentrums innerhalb der ersten 3 Tage nach
Antritt des Aufenthalts mitgeteilt werden.
Jede andere,
einen Aufenthalt betreffende Reklamation ist schnellstmöglich in schriftlicher
Form an den Vorsitzenden des Vereins "Die Freunde des Alten Pfarrhauses" zu richten:
Herr Philippe HAMEL, 27 route Val de Vire La Rebourserie, F- 50750 La Mancellière
sur Vire.